Landschaftsbild von einer Stadt im Tal und Berge und ein See im Hintergrund. Im Vordergrund eine schweizer Flagge. Dieses Bild wurde mit KI generiert.

Zollfreigrenze Schweiz 2025: Das ist zollfrei – mit Beispielen

Stand: 20.08.2025 – Alle Angaben ohne Gewähr. Offizielle Informationen finden Sie direkt beim
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).

Zollfreigrenze Schweiz 2025: Was darfst Du zollfrei einführen?

Beim grenzüberschreitenden Einkaufen stellt sich immer wieder die Frage: Welche Waren darf ich zollfrei in die Schweiz einführen? Da sich die Zollfreigrenzen regelmäßig ändern, haben wir hier die aktuellen Bestimmungen für 2025 zusammengefasst. So kannst Du clever sparen und Überraschungen am Zoll vermeiden!

Aktuelle Zollfreigrenzen in der Schweiz (2025)

Die Schweizer Zollbehörden haben klare Regeln für die zollfreie Einfuhr von Waren. Hier sind die wichtigsten Werte, die Du kennen solltest:

Warenwert (Reiseverkehr): bis CHF 150 pro Person/Tag MWST-frei; darüber MWST auf dem Gesamtwert; Einzelartikel > CHF 150 immer MWST-pflichtig; maßgeblich ist der Wert nach Abzug der ausländischen MwSt.
Fleisch & Fleischwaren (ohne Wild; ohne Fisch/Krebstiere/Weichtiere): 1 kg frei; > 1 kg: CHF 17/kg (bis 10 kg), danach CHF 23/kg.
Butter/Rahm: 1 kg/L frei; danach CHF 16 je kg/L. Öle/Fette/Margarine: 5 kg/L frei; danach CHF 2 je kg/L.
Alkohol (≥17 J.): 5 L ≤ 18 % vol; 1 L > 18 % vol; darüber je Liter Abgaben.
Tabak & E-Zigaretten (≥17 J.): 250 Stk Zigaretten/Zigarren oder 250 g anderer Tabak oder 250 ml nikotinhaltige Liquids oder 25 Einweg-E-Zigaretten (anteilig kombinierbar).

Warengruppe Freimenge Abgabe bei Überschreitung
Warenwert (Reiseverkehr) bis CHF 150 pro Person/Tag Mehrwertsteuer (8,1 % Normalsatz / 2,6 % reduziert) auf den gesamten Warenwert
Fleisch & Fleischwaren (ohne Wild, ohne Fisch) 1 kg CHF 17/kg (bis 10 kg), danach CHF 23/kg
Butter & Rahm 1 kg/L CHF 16 je kg/L
Öle, Fette, Margarine 5 kg/L CHF 2 je kg/L
Alkohol (≥ 17 Jahre) 5 L ≤ 18 % vol
1 L > 18 % vol
CHF 2/L (≤ 18 % vol)
CHF 15/L (> 18 % vol)
Tabakprodukte & E-Zigaretten (≥ 17 Jahre) 250 Stück Zigaretten/Zigarren
oder 250 g Tabak
oder 250 ml Liquids
oder 25 Einweg-E-Zigaretten
Individuelle Abgaben je nach Produkt

Wichtig: Die genannten Freimengen gelten unabhängig vom Gesamtwarenwert. Auch wenn der Warenwert unter 150 CHF liegt, dürfen diese Mengen nicht überschritten werden.

Stand: 20.08.2025  |  Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Was passiert, wenn Du die Zollfreigrenze überschreitest?

Falls der Gesamtwarenwert Deiner Einkäufe über 150 CHF liegt, musst Du die gesamte Summe verzollen – nicht nur den übersteigenden Betrag!

💡 Tipp: Bewahre immer alle Kaufbelege auf, um mögliche Fragen am Zoll schnell klären zu können.

Tipps, um Zollkosten zu vermeiden

Mit ein paar einfachen Tricks kannst Du sicherstellen, dass Du nicht unnötig Zollgebühren zahlst:

✔️ Gruppenreisen nutzen: Da der Freibetrag pro Person gilt, lohnt es sich, gemeinsam mit Familie oder Freunden einzukaufen. ✔️ Bestellungen clever aufteilen: Einkäufe an unterschiedlichen Tagen tätigen (Freigrenze gilt pro Person und pro Tag). Kein künstliches Aufteilen derselben Einfuhr – das gilt als Zollumgehung. ✔️ Korrekte Deklaration: Falsche Angaben können hohe Strafen nach sich ziehen. Achte darauf, dass Deine Angaben stimmen!

❗️ Achtung: Das absichtliche Aufteilen von Einkäufen, um die Freigrenze zu umgehen, kann als Zollumgehung gewertet werden und ist nicht zulässig.

 

Praxisbeispiel:
Sie kaufen in Deutschland Lebensmittel im Wert von CHF 180 (reduzierter Satz 2,6 %).

Da der Wert die Freigrenze von CHF 150 überschreitet, wird auf den gesamten Warenwert die Mehrwertsteuer fällig:
CHF 180 × 2,6 % = CHF 4,68.

→ Der Betrag liegt unter CHF 5 und wäre somit steuerfrei, wenn es sich um eine Postsendung handelt.
Im Reiseverkehr (persönliche Einfuhr) wird die Steuer jedoch erhoben.

Quelle: Schweizerische Post (5-Franken-Regel), BAZG (Reiseverkehr)

QuickZoll: Einfach und schnell Zollgebühren zahlen

Mit der QuickZoll-App kannst du als Privatperson Einkäufe für den Eigengebrauch oder zum Verschenken ganz unkompliziert beim Schweizer Zoll anmelden und die fälligen Abgaben direkt bezahlen. Die App fasst zudem alle wichtigen Zollbestimmungen für die Einreise in die Schweiz kompakt zusammen.

Deine Vorteile mit QuickZoll:

  • Schnelle Anmeldung: Kein Papierkram – alles digital und direkt in der App.
  • Überall nutzbar: Waren, die du mit QuickZoll anmeldest, kannst du über jeden Grenzübergang in die Schweiz einführen.
  • Keine Registrierung nötig: Die Nutzung funktioniert sofort und ohne Kontoerstellung.

Wichtig zu wissen:
Nicht alle Waren können mit QuickZoll angemeldet werden. Bestimmte Produkte unterliegen Beschränkungen oder sind ganz verboten, darunter:

Für diese Produkte ist eine Anmeldung direkt bei einem besetzten Grenzübergang des BAZG erforderlich. Mehr Informationen findest du auf der offiziellen Webseite des Schweizer Zolls.

So nutzt Du die QuickZoll-App für Deine Einkäufe

  1. Download der App: Verfügbar für iOS und Android.
    Google Play Donwload Button in Schwarz. Apple App-Store Button in Schwarz.
  2. Registrierung: Keine Registrierung nötig. Die Abgaben können frühestens 48 Stunden vor Grenzübertritt bezahlt werden; Sie wählen ein 2-Stunden-Zeitfenster. Die App-Quittung dient als Nachweis (kein Stempel erforderlich).
  3. Waren deklarieren: Eingabe der gekauften Artikel und deren Werte.
  4. Berechnung der Abgaben: Automatische Kalkulation der fälligen Mehrwertsteuer.
  5. Bezahlung: Direkte Zahlung über die App.
  6. Nachweis speichern: Speicherung des digitalen Belegs für eventuelle Kontrollen.

Praxis-Hinweis zu Gruppen:
Freigrenze gilt pro Person, aber Einzelartikel > CHF 150 können nicht auf Begleitpersonen verteilt werden.

Warum eine deutsche Lieferadresse in Konstanz sich lohnt

Viele Schweizer nutzen eine deutsche Lieferadresse, um Versandkosten zu sparen und von günstigeren Preisen zu profitieren. Besonders Konstanz ist eine beliebte Stadt für Abholservices – hier kannst Du Deine Online-Bestellungen bequem abholen und zollfrei in die Schweiz einführen (sofern die Freigrenzen eingehalten werden).

👍 Vorteile einer deutschen Lieferadresse:

  • Günstiger einkaufen: In Deutschland sind viele Produkte günstiger als in der Schweiz.
  • Schneller Versand: Viele Shops liefern nur innerhalb Deutschlands oder bieten dort kostenfreien Versand.
  • Flexibel abholen: Paketservices in Grenznähe machen das Abholen einfach und bequem.

Häufige Fragen zur Zollfreigrenze Schweiz

Nein. Bei Post- und Kuriersendungen gilt nicht die CHF-150-Wertfreigrenze, sondern die 5-Franken-Regel: Beträgt die Einfuhr-MWST weniger als CHF 5, wird sie nicht erhoben. Das entspricht etwa CHF 63 (Normalsatz 8,1 %) oder CHF 194 (reduzierter Satz 2,6 %).

Quelle: Die Schweizerische Post, BAZG.

Nein. Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Sie wählen lediglich ein 2-Stunden-Zeitfenster für den Grenzübertritt und erhalten eine digitale Quittung, die als Nachweis dient.

Quelle: BAZG.

Die Freigrenze von CHF 150 gilt pro Person und Tag. Einzelartikel mit einem Wert über CHF 150 sind jedoch immer steuerpflichtig und können nicht auf mehrere Personen verteilt werden.

Quelle: BAZG.

Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % (z. B. für Lebensmittel, Bücher, Medikamente). Diese Sätze gelten seit dem 01.01.2024.

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV.

Für Personen ab 17 Jahren gelten folgende Freimengen: Alkohol: bis 5 Liter bis 18 % vol. und 1 Liter über 18 % vol. Tabakprodukte: bis 250 Stück Zigaretten/Zigarren oder 250 g Tabak oder 250 ml nikotinhaltige Liquids oder 25 Einweg-E-Zigaretten.

Quelle: BAZG.

Solltest du noch weitere Fragen haben, dann schau doch gerne mal bei unseren FAQ’s vorbei.

 

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