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Mehrwertsteuer zurückholen – So klappt’s für Schweizer!

Als Schweizer Online-Shopper hast Du sicher schon von der Möglichkeit gehört, die deutsche Mehrwertsteuer bei Einkäufen im Ausland zurückzuholen. Aber wie funktioniert das genau? Und was musst Du beachten, um Dein Geld schnell und einfach zu bekommen? In diesem Beitrag erklären wir Dir, wie die Mehrwertsteuer-Rückerstattung funktioniert und geben Dir hilfreiche Tipps für die Rückholung des Betrags.

📬 Update 2025: Seit dem 1. Januar 2025 wurde die Wertfreigrenze für zollfreie Einfuhren in die Schweiz von 300 CHF auf 150 CHF pro Person und Tag gesenkt. Das bedeutet, dass bei Überschreitung dieser Grenze die gesamte Einfuhr mehrwertsteuerpflichtig wird. Ausführliche Infos findest du hier: Zollfreigrenze Schweiz 2025: Das ist zollfrei – mit Beispielen

Wie funktioniert die Mehrwertsteuer-Rückerstattung?

Wenn Du in Deutschland einkaufst, wird Dir auf den meisten Produkten die deutsche Mehrwertsteuer von 19% berechnet. Als Nicht-EU-Bürger kannst Du diese Mehrwertsteuer jedoch zurückfordern – vorausgesetzt, Du erfüllst einige Voraussetzungen und folgst dem richtigen Ablauf.

Der Ablauf einfach erklärt:

  1. Kauf im Geschäft oder Online-Shop: Achte darauf, dass Du Deinen Einkauf als „Exportware“ kennzeichnest. Du musst beim Kauf angeben, dass Du die Ware nach außerhalb der EU exportierst. Das kann entweder direkt im Geschäft oder während des Bestellvorgangs im Online-Shop erfolgen.
  2. Ausfuhrschein anfordern: Du erhältst von dem Verkäufer einen Ausfuhrschein, den Du später für die Rückerstattung benötigst. Achte darauf, dass alle Angaben korrekt sind.
  3. Waren exportieren: Die gekaufte Ware musst Du innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf aus Deutschland ausführen. Dabei hilft Dir die Nutzung Deiner Deutschen Lieferadresse in Konstanz, da Du so die Ware bequem dort abholen und direkt weitertransportieren kannst.
  4. Mehrwertsteuer zurückfordern: Sobald die Ware das Land verlassen hat, kannst Du die Rückerstattung der Mehrwertsteuer beantragen. Dies erfolgt entweder direkt beim Zoll oder über eine Rückerstattungsstelle. Wichtig: Damit Du die deutsche Mehrwertsteuer zurückerhäst, muss der Ausfuhrschein beim deutschen Zoll abgestempelt werden. Nur mit diesem Nachweis können Händler oder Tax-Free-Dienstleister die Steuer erstatten. Ohne Stempel gibt es keine Rückerstattung.

❗️ Wichtig: Deutsche Händler sind rechtlich nicht verpflichtet, die Mehrwertsteuer zurückzuerstatten. Viele bieten diesen Service jedoch freiwillig an oder arbeiten mit Tax-Free-Dienstleistern zusammen.

🔔 Info: Deutschland plant die Einführung einer digitalen Lösung zur Vereinfachung des Rückerstattungsverfahrens. Digitale Lösung (eAKZ): Der klassische grüne Ausfuhrschein wird abgelöst. Ab Oktober bis Dezember 2025 startet die Pilotphase mit ausgewählten Übergängen, ab 2026 ist der flächendeckende Roll-out geplant. Mit der Einführung der App fällt auch die bisherige Bagatellgrenze von 50 € weg. Künftig wird jede Ausfuhr erfasst – unabhängig vom Einkaufswert.
Quelle: Blick, SRF

Hinweis (Stand 20.08.2025): Für die Erstattung gilt aktuell noch eine Bagatellgrenze von 50,01 € pro Kassenbeleg. Käufe unterhalb dieses Betrags sind derzeit nicht erstattungsfähig. Diese Grenze wird mit der Einführung der digitalen Lösung voraussichtlich ab 2026 entfallen.

Diese Dokumente brauchst Du

Damit Deine Rückerstattung reibungslos funktioniert, sind bestimmte Dokumente notwendig. Hier ist eine Liste der wichtigsten Unterlagen:

  1. Die Originalrechnung: Sie muss alle relevanten Details enthalten, wie den Kaufpreis, die Mehrwertsteuer und die Adresse des Verkäufers.
  2. Der Ausfuhrschein: Diesen erhältst Du beim Kauf. Der Ausfuhrschein ist entscheidend, um die Warenexporte zu bestätigen und die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zu beantragen.
  3. Deine Ausweisdokumente: Achte darauf, dass Du beim Zoll Deinen Pass oder einen anderen gültigen Identitätsnachweis dabei hast, um zu beweisen, dass Du tatsächlich nicht in der EU wohnst.

 

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Wo bekommst Du Dein Geld zurück?

Es gibt mehrere Wege, wie Du Deine Mehrwertsteuer zurückerhalten kannst:

  1. Direkt beim Zoll: An der Grenze zu Deutschland kannst Du Deinen Ausfuhrschein und die Rechnungen vorlegen. Der Zoll bestätigt dann den Export und stellt Dir eine Bestätigung aus, die Du bei der Rückerstattungsstelle einreichen kannst.
  2. Über Rückerstattungsstellen: In Deutschland gibt es spezialisierte Unternehmen, die den Rückerstattungsprozess für Dich übernehmen. Diese bieten Dir oft eine unkomplizierte Lösung an, sind aber nicht kostenlos. Achte darauf, die für Dich günstigste Option zu wählen.

❗️ Wichtig: Es ist wichtig, sich vorab über die anfallenden Kosten zu informieren, da diese die tatsächliche Erstattung reduzieren können. Mehr Infos dazu bekommst du hier.

Tipps für die Rückerstattung in Deutschland:

  • Beachte die Frist von drei Monaten für den Export und die Antragstellung.
  • Achte darauf, dass alle Dokumente korrekt ausgefüllt sind, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Wenn Du den Prozess über eine Rückerstattungsstelle machst, informiere Dich vorher über deren Gebühren.

Häufige Stolperfallen

Die Rückerstattung der Mehrwertsteuer klingt einfach, aber es gibt einige häufige Fehler, die Du vermeiden solltest:

  1. Unvollständige oder falsche Dokumente: Achte darauf, dass die Ausfuhrscheine korrekt ausgefüllt sind und alle relevanten Angaben enthalten.
  2. Falscher Zeitpunkt der Ausfuhr: Deine Waren müssen innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf aus Deutschland exportiert werden. Überschreitest Du diese Frist, kannst Du keine Mehrwertsteuer zurückerhalten.
  3. Unzureichende Nachweise beim Zoll: Stelle sicher, dass Du alle geforderten Nachweise, wie Rechnungen und Ausweisdokumente, beim Zoll vorlegen kannst.
  4. Missverständnisse bei der Online-Bestellung: Bei Online-Einkäufen solltest Du unbedingt die richtige Lieferadresse angeben und den Händler darauf hinweisen, dass Du die Mehrwertsteuer zurückfordern möchtest.

Fragen und Antworten

Hier haben wir die wichtigsten Fragen zur Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Dich zusammengefasst:

Nein. Händler sind nicht gesetzlich verpflichtet, die Steuer zu erstatten. Viele bieten es als Service an oder nutzen Tax-Free-Anbieter.

Die Ware muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf aus der EU ausgeführt und beim Zoll abgestempelt werden.

Ab Oktober 2025 startet die Pilotphase der digitalen Lösung (eAKZ). Der Roll-out ist für 2026 vorgesehen. Dann entfällt der Papierausfuhrschein vollständig.

Aktuell wird die Steuer nur ab einem Einkaufswert von 50,01 € pro Beleg erstattet. Diese Grenze wird mit der Digitalisierung entfallen.

Ja. Nur die persönlich ausgeführte Ware kann mit Ausfuhrnachweis (Zollstempel oder künftig App) von der Mehrwertsteuer befreit werden.

Mit diesen Tipps bist Du bestens vorbereitet, um die deutsche Mehrwertsteuer zurückzuholen und Dir ein zusätzliches Schnäppchen zu sichern! Achte darauf, alle notwendigen Schritte korrekt auszuführen, um Verzögerungen oder Probleme zu vermeiden. Und vergiss nicht: Mit der richtigen Lieferadresse und einem klaren Überblick über den Ablauf klappt es reibungslos!

 

Hast Du noch Fragen zum Thema Mehrwertsteuer-Rückerstattung?

Kontaktiere uns und wir helfen Dir gerne weiter – damit Dein Einkaufserlebnis noch einfacher wird!

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Stand: 20.08.2025 – Alle Angaben ohne Gewähr. Offizielle Informationen finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), beim Deutschen Zoll sowie in aktuellen Berichten von SRF und Blick.

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