MWST-Rückerstattung Deutschland Schweiz: So holst du die deutsche Mehrwertsteuer zurück

Wer in der Schweiz wohnt und in Deutschland einkauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der deutschen Mehrwertsteuerbefreiung profitieren. Dafür musst du die gekaufte Ware selbst aus der EU in die Schweiz ausführen und die Ausfuhr nachweisen. Wichtig ist außerdem, dass der Händler die Steuerbefreiung beziehungsweise Rückerstattung anbietet.

Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie die MWST-Rückerstattung zwischen Deutschland und der Schweiz funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und was du bei der Einfuhr in die Schweiz beachten musst.

Paketübergabe am CHASKI Standort in Konstanz vor der gebrandeten Holzwand

Deutsche MWST zurückholen: Das Wichtigste auf einen Blick

  • In Deutschland einkaufen oder online bestellen
  • Beim Händler die MWST-Rückerstattung klären
  • Ausfuhrbeleg beziehungsweise Ausfuhrschein erhalten
  • Ware persönlich aus der EU in die Schweiz bringen
  • Ausfuhr beim Zoll bestätigen lassen
  • Bestätigten Nachweis an den Händler zurückgeben
  • Rückerstattung nach den Bedingungen des Händlers erhalten

Wichtig: Die deutsche Mehrwertsteuer wird dir nicht vom Schweizer Zoll zurückgezahlt. Die Rückerstattung wird über den jeweiligen deutschen Händler oder einen von ihm eingesetzten Tax-Free-Dienstleister abgewickelt.

CHASKI Packstation mit Paketen im Laden in Konstanz

Können Schweizer die deutsche Mehrwertsteuer zurückfordern?

Grundsätzlich ja. Für Verkäufe an Personen mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union kann die sogenannte Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr genutzt werden.

Entscheidend ist dabei nicht deine Staatsangehörigkeit, sondern dein Wohnsitz. Wer beispielsweise die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, aber seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, kann grundsätzlich als Drittlandskäufer gelten.

Damit die Steuerbefreiung möglich ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Dein Wohnsitz befindet sich außerhalb der Europäischen Union.
  • Du kaufst die Ware für private und nicht für gewerbliche Zwecke.
  • Du nimmst die Ware persönlich aus der EU mit.
  • Die Ausfuhr erfolgt innerhalb der vorgeschriebenen Frist.
  • Der Rechnungsbetrag einschließlich deutscher Umsatzsteuer liegt über 50 Euro.
  • Die Ausfuhr und dein Wohnsitz werden entsprechend nachgewiesen.

Die Steuerbefreiung wird rechtlich dem Händler gewährt. Dieser kann den dadurch entstehenden Preisvorteil an dich weitergeben. Ob und wie er das macht, ist Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen dir und dem Händler.

Welche Voraussetzungen gelten für die MWST-Rückerstattung?

Wohnsitz in der Schweiz

Für die deutsche Umsatzsteuerbefreiung im Reiseverkehr musst du deinen Wohnsitz in einem Gebiet außerhalb der EU haben. Die Schweiz erfüllt diese Voraussetzung.

Maßgeblich ist der tatsächliche Wohnort, der den Mittelpunkt deines Lebens bildet. Der Händler beziehungsweise die Grenzzollstelle kann dafür einen Reisepass, Personalausweis oder ein anderes geeignetes Grenzübertrittspapier verlangen.

Einkauf für private Zwecke

Die Regelung für den nichtkommerziellen Reiseverkehr gilt für Waren, die du für deinen privaten Bedarf kaufst.

Waren, die für ein Unternehmen oder andere gewerbliche Zwecke bestimmt sind, fallen nicht unter dieses Verfahren.

Rechnungsbetrag über 50 Euro

Die Umsatzsteuerbefreiung greift erst, wenn der Gesamtwert einer Lieferung einschließlich Umsatzsteuer mehr als 50 Euro beträgt.

Kaufst du mehrere Artikel, können deren Werte nur gemeinsam berücksichtigt werden, wenn sie auf derselben Rechnung vom selben Händler an denselben Käufer aufgeführt sind.

Persönliche Ausfuhr in die Schweiz

Für dieses Verfahren musst du die gekaufte Ware im persönlichen Reisegepäck aus der EU in die Schweiz bringen.

Dazu zählen beispielsweise Waren, die du:

  • selbst trägst,
  • im eigenen Fahrzeug mitführst oder
  • im Rahmen deiner Reise als Gepäck aufgibst.

Wird die Ware dagegen beispielsweise durch die Post, einen Paketdienst oder eine Spedition direkt in die Schweiz geschickt, handelt es sich nicht um eine Ausfuhr im nichtkommerziellen Reiseverkehr.

Genau deshalb kann eine deutsche Lieferadresse für Schweizer interessant sein: Du lässt deine Bestellung zunächst innerhalb Deutschlands liefern, holst sie dort selbst ab und führst sie anschließend persönlich in die Schweiz ein.

Ausfuhr innerhalb der Dreimonatsfrist

Die Ware muss vor Ablauf des dritten Kalendermonats ausgeführt werden, der auf den Monat der Lieferung folgt.

Ein Beispiel:

Du erhältst deine Ware am 6. März. Dann musst du sie spätestens am 30. Juni aus der EU ausgeführt haben.

Entscheidend ist dabei grundsätzlich der Zeitpunkt, zu dem dir die Ware übergeben wurde.

Empfangstheke der CHASKI Lieferadresse in Konstanz mit Palettenholz und Pflanzen

Online-Bestellung in Deutschland abholen?

Mit einer CHASKI Lieferadresse kannst du deine Bestellung in Konstanz empfangen und anschließend selbst in die Schweiz mitnehmen.

So funktioniert die MWST-Rückerstattung Schritt für Schritt

  • 1

    Vor dem Kauf beim Händler nachfragen

    Kläre am besten bereits vor der Bestellung beziehungsweise vor dem Kauf, ob der Händler eine MWST-Rückerstattung für Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz anbietet.

    Die Steuerbefreiung bedeutet nicht automatisch, dass jeder Händler dir den kompletten Steuerbetrag auszahlen muss.

    Auch das konkrete Verfahren kann sich unterscheiden. Einige Händler wickeln die Rückerstattung selbst ab, andere arbeiten mit Tax-Free-Dienstleistern zusammen.

  • 2

    Ausfuhrbeleg vom Händler erhalten

    Für die Steuerbefreiung benötigt der Händler einen Nachweis darüber, dass die Ware tatsächlich aus der EU ausgeführt wurde und du beim Kauf deinen Wohnsitz außerhalb der EU hattest.

    Dafür wird häufig die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung verwendet. Umgangssprachlich ist auch vom Ausfuhrschein, Ausfuhrkassenzettel oder teilweise vom grünen Ausfuhrschein die Rede.

    Der Händler füllt seinen Teil des Dokuments aus beziehungsweise stellt einen geeigneten Ausfuhrbeleg zur Verfügung.

  • 3

    Ware persönlich aus Deutschland ausführen

    Du nimmst deine gekaufte beziehungsweise abgeholte Ware selbst mit zur Grenze.

    Bei einer Online-Bestellung kann der Ablauf beispielsweise so aussehen:

    Online bestellen → an deutsche Lieferadresse liefern lassen → Bestellung abholen → Ware selbst in die Schweiz mitnehmen

    Wichtig ist die persönliche Ausfuhr. Eine direkte Paket- oder Speditionslieferung in die Schweiz folgt anderen steuerlichen Regelungen.

  • 4

    Ausfuhr beim Zoll bestätigen lassen

    Bei der Ausreise aus der EU musst du die Ausfuhr entsprechend nachweisen.

    Für die zollamtliche Bestätigung sind insbesondere relevant:

    • die auszuführende Ware,
    • der Ausfuhrbeleg und
    • ein Reisepass oder anderes geeignetes Grenzübertrittspapier.

    Die Grenzzollstelle bestätigt die tatsächliche Ausfuhr sowie die entsprechenden Angaben zum Käufer.

    Tipp: Packe die Ware deshalb nicht so ein, dass sie bei einer Kontrolle nicht mehr zugänglich ist.

  • 5

    Bestätigten Ausfuhrnachweis an den Händler übermitteln

    Nach der Ausfuhr benötigt der Händler den bestätigten Nachweis.

    Wie du diesen einreichst, hängt vom jeweiligen Händler ab. Möglich sind beispielsweise:

    • Rückgabe beim nächsten Einkauf,
    • postalische Rücksendung oder
    • eine vom Händler vorgesehene digitale beziehungsweise dienstleistergestützte Abwicklung.

    Halte dich dabei an die Vorgaben des jeweiligen Händlers.

  • 6

    MWST-Rückerstattung erhalten

    Hat der Händler alle erforderlichen Nachweise erhalten und sind die Voraussetzungen erfüllt, kann er dir den entsprechenden Preisnachlass gewähren.

    Je nach Händler erfolgt die Erstattung beispielsweise:

    • per Überweisung,
    • als Rückzahlung auf das verwendete Zahlungsmittel,
    • bar oder
    • über einen Tax-Free-Dienstleister.

    Dabei können Bearbeitungs- oder Überweisungskosten abgezogen werden. Die tatsächlich ausgezahlte Summe muss deshalb nicht genau dem rechnerisch im Kaufpreis enthaltenen Umsatzsteuerbetrag entsprechen.

Wie viel deutsche Mehrwertsteuer bekommst du zurück?

Bei vielen Waren gilt in Deutschland der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 Prozent. Das bedeutet allerdings nicht, dass du einfach 19 Prozent vom Bruttopreis abziehen kannst.

Die Steuer ist bereits im Bruttopreis enthalten.

Beispiel bei 19 Prozent MWST

Du kaufst einen Artikel für 119 Euro inklusive Mehrwertsteuer.

BerechnungBetrag
Bruttopreis119,00 €
Nettopreis100,00 €
enthaltene deutsche MWST19,00 €

Die Rechnung lautet:

119 € ÷ 1,19 = 100 € Nettopreis

119 € − 100 € = 19 € enthaltene MWST

Der enthaltene Umsatzsteueranteil entspricht bei einem Steuersatz von 19 Prozent damit rund 15,97 Prozent des Bruttopreises.

Deutsche Mehrwertsteuer

Wie viel MWST ist im Kaufpreis enthalten?

Gib den Bruttopreis ein. Der Rechner ermittelt den darin enthaltenen deutschen Steuerbetrag.

Im Kaufpreis enthaltene MWST 0,00 €

Nettopreis0,00 €

Steueranteil am Bruttopreis15,97 %

Der Rechner zeigt den rechnerisch im Bruttopreis enthaltenen Steuerbetrag. Die tatsächliche Rückerstattung kann aufgrund der Bedingungen und Gebühren des jeweiligen Händlers davon abweichen.

Bekommst du immer die komplette deutsche MWST zurück?

Nein.

Die deutsche Steuerbefreiung wird zunächst dem Händler gewährt. Er kann den daraus entstehenden Preisvorteil an dich weitergeben.

Wie hoch die tatsächliche Rückzahlung ist, hängt unter anderem davon ab:

  • ob der Händler die Rückerstattung überhaupt anbietet,
  • wie er sie abwickelt,
  • ob Bearbeitungsgebühren entstehen und
  • ob ein Tax-Free-Dienstleister beteiligt ist.

Deshalb solltest du besonders bei größeren Einkäufen bereits vor dem Kauf prüfen, wie der jeweilige Händler mit der MWST-Rückerstattung für Schweizer Kunden umgeht.

Lohnt sich die MWST-Rückerstattung trotz Schweizer Mehrwertsteuer?

Das kann sie durchaus. Entscheidend ist aber nicht allein der deutsche Steuersatz.

Für einen realistischen Vergleich solltest du vier Faktoren berücksichtigen:

Deutscher Kaufpreis
− tatsächliche deutsche MWST-Rückerstattung
+ eventuell anfallende Schweizer Einfuhr-MWST
+ mögliche Gebühren der Rückerstattung
= tatsächliche Kosten

Vereinfachtes Beispiel

Angenommen, eine Ware kostet in Deutschland:

595 € inklusive 19 % deutscher MWST

Darin enthalten sind:

500 € Nettopreis + 95 € deutsche MWST

Werden dir tatsächlich die vollständigen 95 € erstattet, reduziert sich der deutsche Kaufpreis rechnerisch auf 500 €.

Ob anschließend Schweizer Einfuhr-MWST anfällt, hängt von den schweizerischen Einfuhrbestimmungen und dem relevanten Warenwert ab.

Deshalb sollte die deutsche Steuererstattung niemals mit einer vollständigen Steuerfreiheit gleichgesetzt werden.

Musst du bei der Einreise in die Schweiz wieder Mehrwertsteuer bezahlen?

Die deutsche MWST-Rückerstattung und die Schweizer Einfuhr-MWST sind zwei getrennte Vorgänge.

Dass du die deutsche Mehrwertsteuer zurückbekommst, bedeutet deshalb nicht automatisch, dass deine Einfuhr in die Schweiz steuerfrei ist.

Für privat mitgeführte Waren gilt in der Schweiz aktuell eine Wertfreigrenze von CHF 150 pro Person und Tag. Entscheidend ist grundsätzlich der Warenwert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, sofern diese auf Rechnung oder Quittung ausgewiesen ist.

Übersteigt der relevante Gesamtwert die Wertfreigrenze, fällt grundsätzlich Schweizer Mehrwertsteuer an.

Die reguläre Schweizer Mehrwertsteuer beträgt derzeit 8,1 Prozent, für bestimmte Waren gilt der reduzierte Satz von 2,6 Prozent.

Wie die Wertfreigrenze genau funktioniert, welche Waren zusammengerechnet werden und was bei mehreren Personen gilt, haben wir ausführlich erklärt:

Zollfreigrenze Schweiz: Was darfst du aus Deutschland mitbringen?

Wie meldest du einen Einkauf bei der Einreise in die Schweiz an?

Musst du Waren bei der Einreise in die Schweiz anmelden, kannst du für geeignete Privatwaren unter anderem die offizielle QuickZoll-App des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit verwenden.

QuickZoll ermöglicht es, bestimmte privat eingeführte Waren selbst zu deklarieren und die berechneten Abgaben direkt zu bezahlen. Seit Juni 2026 berücksichtigt die App sowohl den Schweizer Normalsatz von 8,1 Prozent als auch den reduzierten Satz von 2,6 Prozent.

Nicht jede Ware und jeder Einfuhrfall kann über QuickZoll abgewickelt werden.

Den kompletten Ablauf findest du in unserem bestehenden Ratgeber:

QuickZoll: So funktioniert die Verzollung per App

Funktioniert die MWST-Rückerstattung auch bei Online-Bestellungen?

Eine Online-Bestellung schließt die Steuerbefreiung im Reiseverkehr nicht allein deshalb aus, weil du die Ware online gekauft hast.

Entscheidend ist, wie die Ware zu dir gelangt und wie sie ausgeführt wird.

Für den hier beschriebenen nichtkommerziellen Reiseverkehr musst du die Ware persönlich aus der EU in die Schweiz bringen.

Das eröffnet einen praktischen Weg für Online-Bestellungen:

  • Du bestellst bei einem deutschen Online-Shop.
  • Der Händler liefert innerhalb Deutschlands.
  • Du holst die Bestellung selbst ab.
  • Du nimmst die Ware persönlich mit in die Schweiz.
  • Die Ausfuhr wird entsprechend nachgewiesen.
  • Die MWST-Rückerstattung wird anschließend mit dem Händler abgewickelt.

Ob der jeweilige Online-Shop diese Art der Rückerstattung unterstützt und welche Dokumente er dafür verlangt, solltest du unbedingt vor der Bestellung prüfen.

Deutsche Lieferadresse nutzen und Bestellung in Konstanz abholen

Viele deutsche Online-Shops liefern nicht in die Schweiz oder verlangen für den internationalen Versand höhere Versandkosten.

Mit CHASKI erhältst du eine deutsche Lieferadresse in Konstanz und kannst deine Bestellungen zunächst innerhalb Deutschlands zustellen lassen.

So funktioniert es

  1. Bei CHASKI registrieren
    Du erhältst die Daten für deine persönliche deutsche Lieferadresse.
  2. Im deutschen Online-Shop bestellen
    Beim Einkauf gibst du deine CHASKI Lieferadresse in Konstanz als Lieferadresse an.
  3. Paket nach Konstanz liefern lassen
    Wir nehmen deine Sendung für dich entgegen.
  4. Bestellung abholen
    Sobald deine Bestellung bei uns eingetroffen ist, kannst du sie in Konstanz abholen.
  5. Ware selbst in die Schweiz mitnehmen
    Du führst die Bestellung anschließend persönlich über die Grenze in die Schweiz ein.
  6. MWST-Rückerstattung mit dem Händler abwickeln
    Sofern der Händler eine Rückerstattung anbietet und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, reichst du den erforderlichen Ausfuhrnachweis nach dessen Vorgaben ein.

Wichtig: CHASKI erstattet dir nicht selbst die deutsche Mehrwertsteuer. Die steuerliche Abwicklung erfolgt zwischen dir und dem jeweiligen Händler beziehungsweise dessen Tax-Free-Dienstleister.

Innenraum der CHASKI Lieferadresse in Konstanz mit Packstation und Paketen

In Deutschland bestellen. In Konstanz abholen.

Mit deiner CHASKI Lieferadresse kannst du bei deutschen Online-Shops bestellen und deine Pakete bequem in Konstanz abholen.

24/7 Abholung
Parkplätze vorhanden

Was ist ein Ausfuhrschein?

Als Ausfuhrschein wird umgangssprachlich der Nachweis bezeichnet, mit dem unter anderem die Ausfuhr einer Ware aus der EU dokumentiert werden kann.

Für den deutschen nichtkommerziellen Reiseverkehr gibt es dafür die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke. Sie enthält Angaben zum Händler, zum Käufer und zur ausgeführten Ware sowie die entsprechende Bestätigung der Grenzzollstelle.

Der Ausfuhrschein ist für den Händler wichtig, weil er die Ausfuhr gegenüber dem Finanzamt nachweisen muss.

Was ist der grüne Ausfuhrkassenzettel?

Im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet wird für entsprechende Ausfuhrbelege häufig auch der Begriff grüner Ausfuhrkassenzettel beziehungsweise grüner Ausfuhrschein verwendet.

Entscheidend für die MWST-Rückerstattung ist nicht die umgangssprachliche Bezeichnung des Dokuments, sondern dass der Händler über die notwendigen Nachweise für die steuerfreie Ausfuhr verfügt.

Welche Angaben erforderlich sind, wie die Bestätigung an der Grenze funktioniert und was du anschließend mit dem Beleg machen musst, erklären wir in unserem ausführlichen Ratgeber zum Ausfuhrschein.

Häufige Fragen zur MWST-Rückerstattung zwischen Deutschland und der Schweiz

Grundsätzlich ja. Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können unter bestimmten Voraussetzungen von der deutschen Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr profitieren. Entscheidend sind unter anderem Wohnsitz, Warenwert, persönliche Ausfuhr und der entsprechende Nachweis.

Für die deutsche Umsatzsteuerbefreiung im nichtkommerziellen Reiseverkehr muss der Gesamtwert der jeweiligen Lieferung einschließlich Umsatzsteuer mehr als 50 Euro betragen.

Nein. Bei einem Bruttopreis, in dem bereits 19 Prozent Umsatzsteuer enthalten sind, beträgt der enthaltene Steueranteil rund 15,97 Prozent des Bruttopreises.

Bei 119 Euro Bruttopreis sind beispielsweise 19 Euro Umsatzsteuer enthalten.

Nein. Die Steuerbefreiung betrifft zunächst den Händler. Ob und in welcher Höhe er den daraus entstehenden Preisvorteil an den Kunden weitergibt, hängt vom jeweiligen Händler beziehungsweise dessen Rückerstattungsverfahren ab.

Grundsätzlich kann auch online gekaufte Ware in Betracht kommen. Für die hier beschriebene Steuerbefreiung im Reiseverkehr musst du die Ware jedoch persönlich aus der EU in die Schweiz ausführen. Eine direkte Lieferung per Post, Paketdienst oder Spedition in die Schweiz ist steuerlich ein anderes Verfahren.

Für die zollamtliche Ausfuhrbestätigung sind insbesondere die Ware, der entsprechende Ausfuhrbeleg und ein geeignetes Grenzübertrittspapier relevant.

Die Ware muss grundsätzlich vor Ablauf des dritten Kalendermonats ausgeführt werden, der auf den Monat der Lieferung folgt.

Wurde dir die Ware beispielsweise am 10. August übergeben, muss die Ausfuhr grundsätzlich spätestens am 30. November erfolgen.

Ja. Die Grenzzollstelle kann die auszuführende Ware prüfen. Du solltest sie deshalb bei der Ausreise mitführen und für eine mögliche Kontrolle zugänglich halten.

Das hängt vom Warenwert und den Schweizer Einfuhrbestimmungen ab. Für privat mitgeführte Waren gilt aktuell eine Wertfreigrenze von CHF 150 pro Person und Tag. Wird sie überschritten, kann Schweizer Einfuhr-MWST anfallen.

Alle Details zur Zollfreigrenze Schweiz

Viele Privatwaren können über QuickZoll selbst deklariert und anfallende Abgaben direkt bezahlt werden. Es gibt jedoch Waren und Einfuhrfälle, die nicht über die App abgewickelt werden können.

QuickZoll ausführlich erklärt

Nein. CHASKI stellt dir eine deutsche Lieferadresse zur Verfügung und nimmt deine Bestellungen in Konstanz entgegen. Die MWST-Rückerstattung erfolgt direkt zwischen dir und dem Händler beziehungsweise einem von ihm beauftragten Tax-Free-Dienstleister.

Sitzbereich und Paketabholung im CHASKI Laden in Konstanz

Deutsche Lieferadresse in Konstanz nutzen

Du möchtest bei einem deutschen Shop bestellen, der nicht in die Schweiz liefert?
Mit CHASKI kannst du deine Bestellung an eine deutsche Lieferadresse in Konstanz schicken lassen, bei uns abholen und anschließend selbst in die Schweiz mitnehmen.

Deutsche Lieferadresse in Konstanz
Bestellungen verschiedener Online-Shops empfangen
Pakete sammeln und gemeinsam abholen
Persönlich in die Schweiz mitnehmen