Zollfreigrenze Schweiz: 150 CHF, Freimengen & Einfuhr einfach erklärt

Du holst deine Online-Bestellung in Deutschland ab und möchtest sie anschließend selbst in die Schweiz mitnehmen? Dann solltest du die Schweizer Wertfreigrenze und die geltenden Freimengen kennen.

Für private Waren gilt bei der persönlichen Einreise aktuell eine Wertfreigrenze von 150 CHF pro Person und Tag. Wird sie überschritten, fällt grundsätzlich Schweizer Mehrwertsteuer auf den gesamten relevanten Warenwert an.

Auf dieser Seite erfährst du, was zur Wertfreigrenze zählt, welche zusätzlichen Freimengen gelten und wie du deine Einkäufe korrekt in die Schweiz einführst.

Stand: August 2026

Innenansicht der CHASKI Lieferadresse in Konstanz mit Empfangstheke und Paketregalen

Was bedeutet die Zollfreigrenze bei der Einreise in die Schweiz?

Genau genommen handelt es sich bei den 150 CHF um eine Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze im Reiseverkehr.

Wenn du aus Deutschland in die Schweiz einreist und Waren für deinen privaten Gebrauch oder zum Verschenken mitführst, kannst du diese bis zu einem Gesamtwert von 150 CHF pro Person und Tag mehrwertsteuerfrei einführen.

Übersteigt der relevante Gesamtwert 150 CHF, wird die Schweizer Mehrwertsteuer grundsätzlich auf den gesamten Warenwert berechnet und nicht nur auf den Betrag oberhalb der Grenze.

Einzelne Gegenstände mit einem Wert von mehr als 150 CHF sind immer mehrwertsteuerpflichtig. Ihr Wert kann nicht auf mehrere gemeinsam reisende Personen aufgeteilt werden.

Wichtig

Die CHF-150-Regel gilt für Waren, die du persönlich über die Grenze mitführst. Für Pakete und Waren, die direkt per Post oder Kurier in die Schweiz geschickt werden, gelten andere Einfuhr- und Mehrwertsteuerregeln.

Mehr zur digitalen Anmeldung: QuickZoll einfach erklärt

150 CHF

Wertfreigrenze
pro Person und Tag

8,1 %

Schweizer
MWST-Normalsatz

2,6 %

Reduzierter MWST-Satz
für bestimmte Waren

Der reduzierte Satz gilt unter anderem für viele Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und Medikamente.

Die Wertfreigrenze kann jede Person pro Tag nur einmal beanspruchen. Sie gilt grundsätzlich auch für Kinder.

Zollfreigrenze Schweiz: Zählt der Warenwert mit oder ohne deutsche MWST?

Für die Wertfreigrenze zählt grundsätzlich der Wert der Waren, die du bei der Einreise tatsächlich mitführst.

Maßgebend ist grundsätzlich der Warenwert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, sofern diese auf Rechnung oder Kaufbeleg ausgewiesen ist.

Bei Online-Bestellungen und Selbstabholung können außerdem weitere Kosten Bestandteil des maßgebenden Nettowerts sein. Das BAZG nennt beispielsweise Beförderungskosten bis zum ausländischen Lieferort sowie Lagerkosten am Lieferort.

Bewahre deshalb Rechnungen, Bestellbestätigungen und andere Wertnachweise auf. Sie erleichtern die korrekte Berechnung und eine mögliche Kontrolle an der Grenze.

Zum relevanten Warenwert können gehören:

  • Nettopreis der Ware
  • Transport bis zum Abholort
  • bestimmte Lagerkosten
  • Voraus- oder Teilzahlungen
Hinweis

Der Wert persönlicher Gebrauchsgegenstände, Reiseproviant für den Reisetag und Treibstoff im Tank des eigenen Fahrzeugs wird dagegen nicht zur Wertfreigrenze gerechnet.

Empfangsbereich der CHASKI Lieferadresse in Konstanz mit CHASKI Logo
Innenansicht der CHASKI Lieferadresse in Konstanz mit Empfangstheke und Palettenholz-Wand

Welche zusätzlichen Freimengen gelten?

Neben der Wertfreigrenze von 150 CHF gibt es für bestimmte Waren zusätzliche Mengenfreigrenzen.

Diese Regeln gelten unabhängig voneinander. Ein Einkauf kann also unter 150 CHF liegen und trotzdem Zollabgaben auslösen, wenn eine zulässige Freimenge überschritten wird.

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), „Info Zoll – Privatwaren“
WareFreimenge
Fleisch und Fleischzubereitungen1 kg pro Person und Tag frei
Wild sowie Fisch, Krebstiere und Weichtiere sind davon ausgenommen.
Butter und Rahm1 kg bzw. Liter frei
Öle, Fette und Margarine5 kg bzw. Liter frei
Alkohol bis 18 % Vol.5 Liter ab 17 Jahren
Alkohol über 18 % Vol.1 Liter ab 17 Jahren
Tabakwaren / bestimmte E-Zigaretten-Produkte250 Zigaretten, Zigarren, Tabakfabrikate zum Erhitzen oder nikotinhaltige E-Zigaretten-Kartuschen

alternativ 250 g andere Tabakfabrikate, 250 ml nikotinhaltige E-Zigaretten-Flüssigkeit oder 25 Einweg-E-Zigaretten

jeweils ab 17 Jahren

Wichtig

Bei Überschreitung der Mengenfreigrenzen werden Zollabgaben auf die Mehrmengen erhoben. Für aktuelle Detailwerte und Sonderfälle gelten immer die Angaben des BAZG.

Zollfreigrenze Schweiz: Beispiele aus der Praxis

Einkauf für 120 CHF

Eine Person führt Waren mit einem relevanten Gesamtwert von 120 CHF in die Schweiz ein.

Ergebnis:
Die Wertfreigrenze von 150 CHF wird nicht überschritten. Es fällt aufgrund des Warenwerts keine Schweizer Einfuhr-MWST an.

Einkauf für 200 CHF

Eine Person führt Waren mit einem Gesamtwert von 200 CHF ein.

Ergebnis:
Die Wertfreigrenze ist überschritten. Die Schweizer MWST wird grundsätzlich auf den gesamten Warenwert von 200 CHF berechnet.

Nicht nur die 50 CHF oberhalb der Freigrenze werden besteuert.

Zwei Personen mit mehreren Einkäufen

Zwei Personen reisen gemeinsam und bringen mehrere unterschiedliche Waren mit.

Die Wertfreigrenze von 150 CHF wird für jede Person einzeln geprüft. Die mitgeführten Waren werden den einzelnen Personen zugerechnet. Eine pauschale gemeinsame Freigrenze von 300 CHF gibt es nicht.

Wichtig: Ein einzelner Gegenstand mit einem Wert von mehr als 150 CHF kann nicht auf zwei Personen aufgeteilt werden.

Einzelner Artikel für 250 CHF

Zwei Personen fahren gemeinsam in die Schweiz und führen einen einzelnen Artikel im Wert von 250 CHF ein.

Ergebnis:
Der Artikel ist mehrwertsteuerpflichtig. Sein Wert kann nicht in zweimal 125 CHF aufgeteilt werden.

Mit QuickZoll Einkäufe digital anmelden

Wenn du unsicher bist, ob deine Einkäufe innerhalb der Wertfreigrenze und Freimengen liegen, kannst du die offizielle QuickZoll-App des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit nutzen.

Die App berücksichtigt Wertfreigrenzen und Freimengen automatisch und berechnet mögliche Abgaben.

Deine Waren kannst du bereits vor dem Grenzübertritt erfassen. Fällige Abgaben können frühestens 48 Stunden vor der Einreise bezahlt werden. Bei der Zahlung wählst du ein zweistündiges Zeitfenster für deinen Grenzübertritt.

QuickZoll unterscheidet inzwischen zwischen dem Schweizer Normalsatz von 8,1 % und dem reduzierten Satz von 2,6 %.

Kurzer Hinweis:
QuickZoll betrifft ausschließlich die Einfuhr in die Schweiz. Die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer ist ein separates Verfahren.

In Deutschland bestellen und deine Pakete in Konstanz abholen

Mit CHASKI kannst du auch bei Online-Shops bestellen, die nur innerhalb Deutschlands liefern oder für den Versand in die Schweiz höhere Versandkosten verlangen.

Nach deiner kostenlosen Registrierung erhältst du deine persönliche Kundennummer. Bei deiner Bestellung nutzt du anschließend die CHASKI-Adresse in Konstanz als Lieferadresse.

Sobald dein Paket eingetroffen und abholbereit ist, wirst du benachrichtigt. Danach holst du deine Bestellung in Konstanz ab und kümmerst dich bei der persönlichen Einreise in die Schweiz um die geltenden Einfuhrbestimmungen.

  • 24/7 Abholung via CHASKI Click & Collect möglich

  • Parkplätze direkt vor der Filiale

  • Optimale Lage gegenüber von Kaufland Konstanz und Obi!

  • Annahme von Paletten & Sperrgut in allen Grössen nach Absprache möglich

Sitzbereich und Paketabholung im CHASKI Laden in Konstanz

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Innenansicht der CHASKI Filiale und deutschen Lieferadresse in Konstanz

Häufige Fragen zur Zollfreigrenze Schweiz

Die Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze beträgt aktuell 150 CHF pro Person und Tag. Sie gilt für Waren, die für den privaten Gebrauch oder zum Verschenken bestimmt sind.

Bei zwei gemeinsam einreisenden Personen wird die Wertfreigrenze für jede Person einzeln geprüft. Sie beträgt jeweils 150 CHF pro Person und Tag, kann aber nicht einfach zu einer pauschalen Freigrenze von 300 CHF zusammengelegt werden. Die einzelnen Waren müssen den Personen entsprechend zugeordnet werden. Ein einzelner Gegenstand mit einem Wert von mehr als 150 CHF ist immer mehrwertsteuerpflichtig und kann nicht auf zwei Personen aufgeteilt werden.

Waren für den privaten Gebrauch oder zum Verschenken können bei der persönlichen Einreise grundsätzlich zollfrei eingeführt werden. Für bestimmte Waren wie Fleisch, Butter und Rahm sowie Öle und Fette gelten jedoch zusätzliche Mengenfreigrenzen. Unabhängig davon gilt die Mehrwertsteuer-Wertfreigrenze von 150 CHF pro Person und Tag.

Nein. Wird die Wertfreigrenze überschritten, wird die Schweizer Mehrwertsteuer grundsätzlich auf den gesamten relevanten Warenwert berechnet.

Ja. Die Wertfreigrenze gilt grundsätzlich pro Person und damit auch für Kinder.

Ein einzelner Gegenstand im Wert von mehr als 150 CHF bleibt mehrwertsteuerpflichtig. Sein Wert kann nicht auf mehrere Personen verteilt werden.

Nein. Die Wertfreigrenze von 150 CHF gilt für Waren im persönlichen Reiseverkehr. Für Post- und Kuriersendungen gelten andere Einfuhr- und Mehrwertsteuerregeln. Die 150-CHF-Grenze für Reisende darf deshalb nicht einfach auf Paketsendungen in die Schweiz übertragen werden.

Der Normalsatz beträgt 8,1 %. Für bestimmte Waren gilt der reduzierte Satz von 2,6 %.

Nein. Wenn deine Waren innerhalb der Wertfreigrenze und der geltenden Freimengen liegen und du die Regeln kennst, ist QuickZoll nicht verpflichtend. Du kannst die App aber auch zur Kontrolle verwenden.

Nein. QuickZoll dient der Schweizer Einfuhr. Die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer ist ein eigenes Verfahren.

Maßgebend ist grundsätzlich der Warenwert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, sofern diese auf der Rechnung oder dem Kaufbeleg ausgewiesen ist. Bei Online-Bestellungen können zusätzlich bestimmte Kosten wie Transport bis zum ausländischen Lieferort oder Lagerkosten zum relevanten Warenwert gehören.