QuickZoll-App & digitale Zollabwicklung: So einfach geht der Einkauf über die Grenze

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Mit der offiziellen QuickZoll-App kannst du Einkäufe aus Deutschland direkt per Smartphone bei der Einreise in die Schweiz anmelden und anfallende Abgaben bezahlen. Das ist besonders praktisch, wenn du deine Online-Bestellungen bei CHASKI in Konstanz abholst und anschließend selbst über die Grenze in die Schweiz bringst.

In diesem Ratgeber zeigen wir dir, wie QuickZoll funktioniert, welche Wertfreigrenze aktuell gilt und was du bei der Nutzung beachten solltest.

Auf dieser Seite:

Was ist QuickZoll?

QuickZoll ist die offizielle Verzollungs-App des Schweizer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Sie richtet sich an Privatpersonen, die Waren für den eigenen Gebrauch oder zum Verschenken in die Schweiz einführen.

Mit der App kannst du:

  • deine Einkäufe vor dem Grenzübertritt erfassen,
  • prüfen, ob Wertfreigrenzen oder Freimengen überschritten werden,
  • anfallende Schweizer Zollabgaben und Mehrwertsteuer berechnen lassen und
  • die geschuldeten Abgaben direkt über die App bezahlen.

Eine vorherige Registrierung oder die Einrichtung eines Benutzerkontos ist nicht erforderlich.

Wichtig ist die Unterscheidung: QuickZoll regelt die Einfuhr deiner Waren in die Schweiz. Die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer ist ein separates Verfahren und erfolgt nicht über QuickZoll.

Ausführliche Informationen findest du auf der offiziellen QuickZoll-Seite des BAZG und in den QuickZoll-FAQ des BAZG.

 

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Welche Wertfreigrenze gilt bei der Einreise in die Schweiz?

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Wertfreigrenze bei der persönlichen Einreise in die Schweiz 150 CHF pro Person und Tag.

Das bedeutet: Führst du Waren mit einem Gesamtwert von höchstens 150 CHF persönlich in die Schweiz ein, fällt grundsätzlich keine Schweizer Einfuhr-Mehrwertsteuer an.

Wird die Wertfreigrenze überschritten, wird die Mehrwertsteuer grundsätzlich auf den gesamten steuerpflichtigen Warenwert berechnet und nicht nur auf den Betrag oberhalb von 150 CHF.

Auch einzelne Gegenstände mit einem Wert von mehr als 150 CHF sind unabhängig von der Anzahl mitreisender Personen mehrwertsteuerpflichtig.

Wichtig: Die Wertfreigrenze von 150 CHF betrifft die Schweizer Einfuhr-Mehrwertsteuer. Für bestimmte Waren gelten zusätzlich besondere Freimengen, Zollabgaben oder Einfuhrbeschränkungen.

Ausführliche Informationen und Beispiele findest du in unserem Ratgeber zur aktuellen Zoll- und Wertfreigrenze bei der Einreise in die Schweiz.

Die offiziellen Bestimmungen findest du außerdem beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

 

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Neu seit Juni 2026: QuickZoll berücksichtigt beide MWST-Sätze

QuickZoll wurde im Juni 2026 erweitert. Seitdem können Waren direkt mit dem jeweils zutreffenden Schweizer Mehrwertsteuersatz erfasst werden.

Aktuell gelten:

  • 8,1 % Normalsatz für die meisten Waren
  • 2,6 % reduzierter Satz unter anderem für viele Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und bestimmte Medikamente

QuickZoll berechnet die insgesamt geschuldete Mehrwertsteuer anschließend automatisch.

Wenn du nicht zwischen den Steuersätzen unterscheiden möchtest, kannst du Waren auch vollständig zum Normalsatz von 8,1 % anmelden. Dadurch kann allerdings eine höhere Mehrwertsteuer entstehen als notwendig.

Welchen Warenwert musst du bei QuickZoll eingeben?

Für die Berechnung ist grundsätzlich der Nettowert der Ware nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer maßgebend, sofern diese auf der Rechnung oder dem Kaufbeleg ausgewiesen ist.

Gerade bei Online-Bestellungen mit Abholung an einer deutschen Lieferadresse gibt es einen wichtigen Punkt: Nach Angaben des BAZG können bei Selbstabholung unter anderem auch Beförderungskosten bis zum ausländischen Lieferort sowie Lagerkosten am ausländischen Lieferort zum maßgebenden Nettowert gehören.

Bewahre deshalb Rechnung, Bestellbestätigung und gegebenenfalls weitere Belege auf. So kannst du den Warenwert bei einer Kontrolle nachvollziehbar belegen.

So funktioniert QuickZoll Schritt für Schritt

1. Einkäufe und Belege bereithalten

Halte Rechnungen oder Bestellbestätigungen deiner Einkäufe bereit. Bei Online-Bestellungen solltest du insbesondere den Warenwert und die ausgewiesene Mehrwertsteuer nachvollziehen können.

2. Waren in QuickZoll erfassen

Du kannst deine Einkäufe bereits vor dem Grenzübertritt in die App eingeben. QuickZoll berücksichtigt dabei automatisch die hinterlegten Wertfreigrenzen und Freimengen.

3. Passenden Mehrwertsteuersatz auswählen

Ordne die Waren dem Normalsatz von 8,1 % oder, sofern zutreffend, dem reduzierten Satz von 2,6 % zu.

4. Abgaben bezahlen

Die Zahlung der geschuldeten Abgaben ist frühestens 48 Stunden vor dem geplanten Grenzübertritt möglich.

Bei der Bezahlung wählst du ein zweistündiges Zeitfenster aus, in dem du die Grenze überqueren möchtest.

5. Grenze innerhalb des gewählten Zeitfensters überqueren

Nach der Zahlung erhältst du eine digitale QuickZoll-Quittung. Diese dient als Nachweis für die erfolgte Anmeldung und sollte für mögliche Kontrollen verfügbar sein.

Du kannst dir die Quittung zusätzlich per E-Mail zusenden lassen. Das BAZG empfiehlt dies insbesondere als Sicherung, falls die App gelöscht wird oder das Smartphone verloren geht.

Warum QuickZoll bei einer CHASKI-Lieferadresse besonders praktisch ist

Mit einer deutschen Lieferadresse bei CHASKI kannst du auch bei Online-Shops bestellen, die ausschließlich oder deutlich günstiger innerhalb Deutschlands liefern.

Der Ablauf ist einfach:

  1. Du bestellst deine Ware im deutschen Online-Shop an deine CHASKI-Lieferadresse in Konstanz.
  2. CHASKI nimmt deine Bestellung für dich entgegen.
  3. Du holst deine Pakete in Konstanz ab.
  4. Vor der Einreise prüfst du mit QuickZoll, ob Abgaben anfallen.
  5. Falls erforderlich, meldest du die Waren an und bezahlst die Abgaben direkt über die App.
  6. Anschließend führst du deine Einkäufe persönlich in die Schweiz ein.

QuickZoll verändert dabei nicht die Höhe der gesetzlich geschuldeten Abgaben. Die App macht es aber deutlich einfacher, die geltenden Regeln zu prüfen, Waren korrekt anzumelden und die Schweizer Einfuhrabgaben digital zu bezahlen.

 

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QuickZoll und dAKZ: Das ist der Unterschied

QuickZoll und der digitale Ausfuhrkassenzettel, kurz dAKZ, werden häufig miteinander verwechselt. Tatsächlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Verfahren.

QuickZoll betrifft die Einreise in die Schweiz.

Damit meldest du deine Waren beim Schweizer BAZG an und bezahlst gegebenenfalls Schweizer Zollabgaben und Einfuhr-Mehrwertsteuer.

Der dAKZ betrifft die Ausfuhr aus Deutschland.

Er soll den Nachweis vereinfachen, dass eine in Deutschland gekaufte Ware tatsächlich aus der Europäischen Union ausgeführt wurde. Dieser Nachweis kann eine Voraussetzung dafür sein, dass der Händler die deutsche Mehrwertsteuer erstattet.

Die Testphase für den digitalen Ausfuhrkassenzettel ist Mitte Juni 2026 an der deutsch-schweizerischen Grenze gestartet. Das Verfahren befindet sich derzeit noch in der Einführung und wird noch nicht flächendeckend von allen Händlern genutzt.

Auch die bisherige deutsche Bagatellgrenze von 50 Euro ist Stand August 2026 weiterhin gültig. Sie ist mit dem Start der dAKZ-Testphase nicht automatisch entfallen.

Aktuelle Informationen zum dAKZ veröffentlicht unter anderem die IHK Hochrhein-Bodensee.

Häufige Fragen zu QuickZoll

Muss ich QuickZoll benutzen, wenn mein Einkauf weniger als 150 CHF wert ist?

Nein. Wenn deine Waren innerhalb der geltenden Wertfreigrenze und Freimengen liegen, musst du QuickZoll nicht verwenden. Du kannst die App aber nutzen, um zu überprüfen, ob tatsächlich keine Abgaben entstehen.

Brauche ich für QuickZoll ein Benutzerkonto?

Nein. Für die Nutzung von QuickZoll ist keine vorherige Registrierung erforderlich.

Wann kann ich meine Waren in QuickZoll anmelden?

Du kannst deine Einkäufe bereits vor der Einreise erfassen. Die geschuldeten Abgaben können frühestens 48 Stunden vor dem Grenzübertritt bezahlt werden. Bei der Bezahlung legst du ein zweistündiges Zeitfenster für deine Einreise fest.

Kann ich mit QuickZoll die deutsche Mehrwertsteuer zurückholen?

Nein. QuickZoll ist ausschließlich für die Schweizer Einfuhr bestimmt. Die Rückerstattung der deutschen Mehrwertsteuer erfolgt separat über den Händler beziehungsweise einen entsprechenden Tax-Free-Dienstleister, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Kann ich alle Waren mit QuickZoll anmelden?

Nein. QuickZoll ist für private Waren zum Eigengebrauch oder zum Verschenken vorgesehen. Bestimmte Waren unterliegen besonderen Vorschriften und können nicht über die App angemeldet werden. Dazu gehören beispielsweise Fahrzeuge und andere Waren, für die besondere Bewilligungen oder Zollverfahren erforderlich sind.

Informiere dich bei Unsicherheit vor der Einreise direkt beim BAZG.

Fazit: QuickZoll erleichtert die Einreise mit deinen Einkäufen

Wenn du regelmäßig in Deutschland einkaufst oder Online-Bestellungen bei CHASKI in Konstanz abholst, ist QuickZoll ein praktischer Begleiter für die Rückfahrt in die Schweiz.

Die App hilft dir dabei, die geltenden Wertfreigrenzen und Freimengen zu berücksichtigen, mögliche Abgaben zu berechnen und diese direkt digital zu bezahlen. Seit Juni 2026 berücksichtigt QuickZoll zudem sowohl den Schweizer Normalsatz von 8,1 % als auch den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 2,6 %.

So weißt du bereits vor dem Grenzübertritt, welche Abgaben entstehen und kannst deine Einkäufe korrekt in die Schweiz einführen.

 

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Zuletzt fachlich geprüft: 25. August 2026

Die Angaben in diesem Beitrag dienen der allgemeinen Information. Verbindliche und aktuelle Informationen zu Einfuhrbestimmungen, Wertfreigrenzen und QuickZoll erhältst du beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

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