150-Franken-Freigrenze oder 5-Franken-Regel? Der Unterschied einfach erklärt
Selbst abholen & Freigrenze nutzenDu bestellst in Deutschland und liest einmal von 150 Franken Freigrenze, ein anderes Mal von einer 5-Franken-Regel. Was gilt für deinen Einkauf?
Die 150-Franken-Freigrenze betrifft den Warenwert bei der persönlichen Einreise in die Schweiz. Die 5-Franken-Regel betrifft dagegen die berechnete Einfuhrsteuer: Beträgt sie je Veranlagungsverfügung höchstens 5 Franken, wird sie nicht erhoben. Für Pakete, die direkt in die Schweiz geschickt werden, gibt es keine 150-Franken-Wertfreigrenze.
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Inhaltsverzeichnis
Die beiden Regeln im Vergleich
| Frage | 150-Franken-Freigrenze | 5-Franken-Regel |
|---|---|---|
| Worauf bezieht sich der Betrag? | Auf den maßgebenden Warenwert | Auf die berechnete Einfuhrsteuer |
| Was wird geprüft? | Persönlich mitgeführte Waren für den privaten Gebrauch oder zum Verschenken | Steuerbetrag je Veranlagungsverfügung |
| Was passiert bei Überschreitung? | Die Wertbefreiung entfällt; grundsätzlich wird der gesamte relevante Warenwert besteuert | Die Einfuhrsteuer wird erhoben, ohne Abzug von 5 Franken |
| Bedeutung beim Direktversand in die Schweiz | Nicht anwendbar | Entscheidend für die Befreiung kleiner Steuerbeträge |
Die Regeln sind keine frei wählbaren Alternativen. Zuerst muss feststehen, wie die Ware eingeführt wird und welche Befreiungen greifen.
Wann gilt die 150-Franken-Freigrenze?
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt die Wertfreigrenze im Reiseverkehr 150 CHF pro Person und Tag. Sie betrifft Waren, die du persönlich für private Zwecke oder als Geschenk mitbringst. Eine Bestellung an eine deutsche Abholadresse ist deshalb von einem Paketversand direkt in die Schweiz zu unterscheiden.
Beispiel: Du reist allein mit normal besteuerten Waren ein. Der maßgebende Gesamtwert beträgt 200 CHF. Die Steuer wird auf 200 CHF berechnet, nicht nur auf die 50 CHF oberhalb der Grenze:
200 CHF × 8,1 % = 16,20 CHF Einfuhrsteuer.
Die ausführlichen Regeln zu mehreren Personen und einzelnen teureren Gegenständen findest du in unserem Ratgeber zur Zollfreigrenze Schweiz.
Welcher Wert zählt bei der Selbstabholung?
Die ausgewiesene ausländische Mehrwertsteuer wird abgezogen. Zum maßgebenden Nettowert gehören laut BAZG aber auch bestimmte Nebenkosten, etwa der Transport bis zur ausländischen Abholadresse und Lagerkosten dort. Rechne deshalb nicht automatisch nur mit dem Artikelpreis.
Was bedeutet die 5-Franken-Regel?
Hier geht es nicht um einen Einkauf für 5 Franken. Entscheidend ist die Höhe der Einfuhrsteuer. Die amtliche Richtlinie nennt eine Befreiung bis einschließlich 5 CHF je Veranlagungsverfügung. Das ist die amtliche Festsetzung der Einfuhrabgaben.
Diese Befreiung ist in der Richtlinie allgemein formuliert. Die Verkürzung „150 Franken für Reisende, 5 Franken ausschließlich für Pakete“ beschreibt die rechtliche Regelung deshalb nicht vollständig. Für Online-Bestellungen mit Direktversand ist die 5-Franken-Regel besonders relevant, weil die Reisefreigrenze dort nicht greift.
Warum werden auch 62 und 193 Franken genannt?
Das BAZG nennt für Post- und Kuriersendungen folgende Orientierungswerte:
| Steuersatz | Vom BAZG genannte Bemessungsgrundlage |
|---|---|
| 8,1 % Normalsatz | 62 CHF |
| 2,6 % reduzierter Satz, beispielsweise für Bücher | 193 CHF |
Die Größenordnung ergibt sich aus der Rückrechnung des Steuerbetrags: 5 ÷ 0,081 ≈ 61,73 CHF beziehungsweise 5 ÷ 0,026 ≈ 192,31 CHF. Diese mathematische Rückrechnung ersetzt nicht die amtliche Veranlagung. Ausschlaggebend ist der festgesetzte Steuerbetrag.
Achtung: Die Bemessungsgrundlage ist nicht einfach der Produktpreis. Dazu zählen grundsätzlich auch Versand, Versicherung und weitere einzubeziehende Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz.
Selbst abholen oder liefern lassen: Rechenbeispiele
Die folgenden Beispiele sind eigene Modellrechnungen. Die genannten Werte sind bereits in CHF umgerechnet und enthalten alle jeweils einzubeziehenden Kosten. Betrachtet wird nur die Einfuhrsteuer; Händlersteuer, Dienstleistergebühren und andere Abgaben sind nicht als Gesamtkosten abgebildet.
| Situation | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Du führst persönlich Waren für insgesamt 100 CHF ein; die Tagesfreigrenze ist noch verfügbar | 100 CHF ≤ 150 CHF | Keine Einfuhrsteuer aufgrund der Wertfreigrenze |
| Ein Paket wird direkt in die Schweiz geschickt; Bemessungsgrundlage 100 CHF, Normalsatz | 100 × 8,1 % = 8,10 CHF | Einfuhrsteuer wird erhoben |
| Direktversand; Bemessungsgrundlage 50 CHF, Normalsatz | 50 × 8,1 % = 4,05 CHF | Keine Erhebung der Einfuhrsteuer |
| Direktversand von Büchern; Bemessungsgrundlage 180 CHF, reduzierter Satz | 180 × 2,6 % = 4,68 CHF | Keine Erhebung der Einfuhrsteuer |
Die Beispiele zeigen: Ein Paket unter 150 CHF kann Einfuhrsteuer auslösen. Umgekehrt kann bei einer Büchersendung über 150 CHF die Steuerbetragsbefreiung greifen.
Bedeutet „keine Einfuhrsteuer“ automatisch „keine Zusatzkosten“?
Nein. Drei Dinge solltest du getrennt betrachten:
- Schweizer Mehrwertsteuer beim Händler: Steuerpflichtige Versandhändler oder Plattformen können Schweizer MWST bereits beim Kauf berechnen. Die Inlandsteuer kann auch auf Kleinsendungen anfallen, bei denen keine Einfuhrsteuer erhoben wird.
- Verzollungsgebühren: Die Abwicklung durch Post oder Kurier ist eine Dienstleistung. Ihre Gebühren sind nicht mit der staatlichen Einfuhrsteuer gleichzusetzen. Prüfe die Bedingungen des jeweiligen Zustellers.
- Weitere Zollabgaben: Bei persönlicher Einfuhr gelten für bestimmte Lebensmittel, Alkohol und Tabak zusätzliche Freimengen. Werden sie überschritten, können trotz eines Warenwerts unter 150 CHF Zollabgaben entstehen.
Vergleiche deshalb vor der Bestellung den Endpreis einschließlich Versand, möglicher Abgaben und Abwicklungskosten.
Was bedeutet das für deine Abholung bei CHASKI?
Du kannst deine Online-Bestellung an CHASKI in Konstanz liefern lassen und nach der Benachrichtigung selbst abholen. Den Ablauf erklären wir dir unter So funktioniert CHASKI.
Wenn du die Waren anschließend persönlich in die Schweiz mitnimmst, prüfst du die Regeln für den Reiseverkehr. Berücksichtige dabei auch deine weiteren Einkäufe: Die Wertfreigrenze gilt nicht je Paket. Bewahre deine Rechnungen auf und erfasse den vollständigen relevanten Warenwert. Bei der Prüfung und Anmeldung kann dir QuickZoll helfen. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur QuickZoll-App.
Deine nächste Bestellung nach Konstanz liefern lassen
Registriere dich kostenlos bei CHASKI und nutze unsere deutsche Lieferadresse für deine Online-Bestellungen. Wir nehmen deine Pakete entgegen und benachrichtigen dich, sobald sie abholbereit sind.
Häufige Fragen
Kann ich 150 Franken und 5 Franken zusammenrechnen?
Nein. Die Beträge beziehen sich auf unterschiedliche Größen: Warenwert und Steuerbetrag. Daraus entsteht keine Freigrenze von 155 CHF. Auch die 5 CHF werden bei einer höheren Steuer nicht als Freibetrag abgezogen.
Gilt die 150-Franken-Freigrenze für jede Online-Bestellung?
Nein. Entscheidend ist die Einfuhr: persönliche Mitnahme oder Versand direkt in die Schweiz. Dass du online bestellt hast, macht eine spätere Selbstabholung nicht automatisch zur Posteinfuhr.
Bekomme ich durch diese Regeln die deutsche Mehrwertsteuer zurück?
Nein. Die Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer ist ein separates Verfahren. Die Schweizer Einfuhrabwicklung ersetzt es nicht. Lies dazu unseren Ratgeber zur MWST-Rückerstattung zwischen Deutschland und der Schweiz.
Merke: Prüfe zuerst den Einfuhrweg, dann den maßgebenden Wert und den passenden Steuersatz. So verwechselst du die Wertfreigrenze nicht mit der Befreiung kleiner Steuerbeträge.
Bereit für deine nächste Bestellung aus Deutschland?
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Quellen und weitere Informationen
Die Quellenziffern im Beitrag beziehen sich auf folgende Behördeninformationen. Stand der Prüfung: 27. August 2026.

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