Retouren aus Deutschland in die Schweiz: So funktioniert die Rücksendung über CHASKI
Retouren-Voraussetzungen prüfenWenn du eine Bestellung an unsere Lieferadresse in Konstanz liefern lässt, solltest du die Rückgabebedingungen bereits vor dem Kauf prüfen. Solange sich die Ware noch bei uns in Deutschland befindet, kannst du die Rücksendung direkt vorbereiten. Wurde die Ware bereits in die Schweiz eingeführt, gelten zusätzliche Anforderungen für Rücksendung und Zoll.
Inhaltsverzeichnis
Was ist bei einer Retoure entscheidend?
| Situation | Was du tun solltest | Wichtig |
|---|---|---|
| Das Paket liegt noch bei CHASKI | Retoure beim Händler anmelden und die Rücksendung mit uns klären | Händlerbedingungen und Retourenlabel beachten |
| Die Ware wurde bereits in die Schweiz mitgenommen | Rücksendung mit dem Händler und dem Versanddienstleister abstimmen | Zoll- und Einfuhrabgaben sind nicht automatisch erstattungsfähig |
| Marketplace- oder Sperrgut-Bestellung | Vertragspartner und Rücksendeweg genau prüfen | Es können besondere Bedingungen gelten |
Wie kannst du eine Retoure über CHASKI abwickeln?
Bei CHASKI kannst du als registrierter Kunde vorfrankierte Sendungen über uns an den gewünschten Empfänger weiterleiten lassen. Für nicht vorfrankierte Sendungen übernehmen wir keine allgemeine Frankierung oder Abwicklung.
Der passende Ablauf sieht so aus:
- Rückgabe beim Händler anmelden: Öffne dein Kundenkonto beim Händler oder kontaktiere den Kundenservice. Prüfe, ob du ein Retourenlabel, einen QR-Code oder ein Rücksendeformular erhältst.
- Den richtigen Vertragspartner prüfen: Bei Marketplace-Bestellungen ist häufig der jeweilige Marketplace-Händler dein Vertragspartner. Für Rücksendeadresse, Frist und Label gelten dann dessen Bedingungen.
- Retourenlabel und Unterlagen bereithalten: Lege das Retourenlabel, die Bestellnummer und den Retourenschein bereit, falls der Händler ihn verlangt.
- Rückversand mit uns klären: Wenn du nur einen QR-Code erhalten hast oder das Paket besondere Masse hat, kläre bitte vorab mit uns, ob die konkrete Sendung über CHASKI weitergeleitet werden kann.
- Versandnachweis aufbewahren: Bewahre den Einlieferungs- oder Übergabenachweis auf, bis der Händler den Eingang der Retoure bestätigt und die Rückerstattung ausgelöst hat.
Retoure noch in Deutschland abwickeln
Prüfe die Rückgabebedingungen und kläre vor dem Grenzübertritt, ob deine vorfrankierte Sendung über CHASKI weitergeleitet werden kann.
Warum solltest du die Ware möglichst in Konstanz kontrollieren?
Bei uns kannst du bestellte Kleidung vor Ort anprobieren. Wenn dir ein Artikel nicht gefällt oder nicht passt, kannst du ihn direkt wieder zurücksenden, ohne ihn zuerst in die Schweiz auszuführen.
Prüfe vor der Abholung:
- Ist die Ware vollständig?
- Gibt es sichtbare Schäden?
- Passt die Grösse oder das Modell?
- Ist die Originalverpackung noch vorhanden?
- Läuft die Rückgabefrist bald ab?
Eine geöffnete Verpackung bedeutet nicht automatisch, dass eine Rückgabe ausgeschlossen ist. Entscheidend sind die Rückgabebedingungen des jeweiligen Händlers.
Was gilt, wenn du die Ware bereits in die Schweiz mitgenommen hast?
Dann solltest du das Paket nicht einfach ohne weitere Angaben nach Deutschland zurücksenden.
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit bezeichnet Waren, die aus dem Ausland in die Schweiz eingeführt und unverändert wieder zurückgeschickt werden, als ausländische Rückwaren. Eine Rückerstattung von Einfuhrabgaben kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen infrage, beispielsweise bei einer Rückgängigmachung des Vertrags oder einer Falschlieferung. Der Antrag muss im Rahmen der Ausfuhranmeldung gestellt werden.
Kläre deshalb vor dem Versand:
- Muss die Retoure an den ursprünglichen Händler zurück?
- Welche Angaben gehören auf die Zolldeklaration?
- Wer übernimmt die Rücksendekosten?
- Kann der Händler die Rücksendung als Retoure beziehungsweise Rückware behandeln?
- Werden bereits bezahlte Schweizer Einfuhrabgaben berücksichtigt?
Eine Rücksendung aus der Schweiz ist nicht automatisch kostenlos und auch nicht automatisch steuerfrei.
Gilt die 150-Franken-Wertfreigrenze auch für Retouren?
Nein. Die CHF-150-Wertfreigrenze gehört zum persönlichen Reiseverkehr. Sie betrifft Waren, die du bei der Einreise in die Schweiz persönlich mitführst.
Für Waren, die per Post oder Kurier in die Schweiz gelangen, gelten andere Bestimmungen. Das BAZG behandelt den Paketimport nicht nach denselben Regeln wie die persönliche Einreise.
Mehr dazu findest du in unserem Ratgeber zur 150-Franken-Freigrenze und 5-Franken-Regel sowie beim BAZG zu Briefen und Paketen.
Was gilt bei Marketplace- und Sperrgut-Bestellungen?
Bei Marketplace-Artikeln ist der jeweilige Verkäufer für Rückgabe, Rücksendeadresse und Retourenlabel zuständig. Das gilt auch dann, wenn du die Bestellung über eine bekannte Plattform aufgegeben hast.
Bei Möbeln, Paletten und anderem Sperrgut solltest du die Rückgabe bereits vor der Bestellung klären. Verpackungsmasse, Gewicht, Versandart und Rücktransport können deutlich von einer normalen Paketretoure abweichen.
Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber zu Möbeln und Sperrgut.
Checkliste für deine Retoure
Vor dem Kauf:
- Rückgabefrist und Rückgabebedingungen des Händlers prüfen
- Verkäufer prüfen: Shop oder Marketplace-Händler
- Rücksendeadresse und Versanddienstleister ansehen
- Klären, ob ein Retourenlabel bereitgestellt wird
- Bei Sperrgut den Rücktransport vorab abklären
Bei Ankunft in Konstanz:
- Ware vor der Einfuhr kontrollieren
- Originalverpackung aufbewahren
- Rückgabe möglichst vor dem Grenzübertritt anmelden
- Retourenlabel und Bestellnummer bereithalten
- Uns vorab zur konkreten Rücksendung fragen
Nach der Retoure:
- Einlieferungsbeleg aufbewahren
- Sendungsverfolgung prüfen
- Rückerstattung erst nach Bestätigung des Händlers erwarten
- Bei bereits erfolgter Einfuhr mögliche Zollfragen separat klären
Häufige Fragen zu Retouren über CHASKI
Kann ich jedes Paket über CHASKI zurücksenden?
Das können wir nicht pauschal zusagen. Für registrierte Kunden ist die Weiterleitung vorfrankierter Sendungen möglich. Ob ein bestimmtes Label, ein bestimmter Paketdienst oder Sperrgut akzeptiert wird, solltest du vorher direkt mit uns klären.
Kann CHASKI mein Retourenlabel ausdrucken?
Für den Versand über uns benötigst du grundsätzlich eine vorfrankierte Sendung. Wenn du nur einen QR-Code erhalten hast, kläre bitte vorab mit uns, ob und wie wir deine Rücksendung weiterleiten können.
Erstattet CHASKI die deutsche Mehrwertsteuer?
Nein. Wir erstatten keine deutsche Mehrwertsteuer. Die Rückerstattung wird zwischen dir und dem Händler beziehungsweise einem Tax-Free-Dienstleister abgewickelt.
Alle wichtigen Informationen findest du in unserem Ratgeber zur MWST-Rückerstattung Deutschland–Schweiz.
Was passiert, wenn ich die Ware bereits in die Schweiz gebracht habe?
Dann solltest du die Rücksendung mit dem Händler und dem Versanddienstleister abstimmen. Zusätzlich können Zollformalitäten und Nachweise für eine mögliche Rückerstattung von Einfuhrabgaben erforderlich sein.
Ist eine Retoure bei einem Marketplace genauso einfach?
Nicht unbedingt. Der Marketplace-Verkäufer ist häufig dein Vertragspartner. Prüfe deshalb immer dessen Rückgabefrist, Rücksendeadresse und Retourenlabel.
Fazit
Melde eine Retoure möglichst an, solange sich die Ware noch bei uns in Konstanz befindet. Prüfe die Händlerbedingungen, verwende das korrekte Retourenlabel und kläre die konkrete Rücksendung vorab mit uns.
Wenn du die Ware bereits in die Schweiz eingeführt hast, solltest du sie nicht ohne weitere Prüfung zurückschicken. Für ausländische Rückwaren gelten besondere Zollbedingungen, und eine Erstattung von Einfuhrabgaben ist nicht automatisch garantiert.
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