Einfuhrsteuer Schweiz berechnen: Beispiele für Einkäufe aus Deutschland
Kostenlos bei CHASKI registrierenDie Schweizer Einfuhrsteuer berechnest du, indem du die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in Schweizer Franken mit dem passenden MWST-Satz multiplizierst. Dieser beträgt normalerweise 8,1 %, für bestimmte Waren 2,6 %. Zur Bemessungsgrundlage gehören neben dem Warenwert auch einzubeziehende Nebenkosten und gegebenenfalls Zollabgaben. Die Einzelheiten erläutert das BAZG bei den Bemessungsgrundlagen der Einfuhrsteuer.
Ob überhaupt Steuer anfällt, hängt auch davon ab, wie deine Einkäufe in die Schweiz gelangen. Hier zeigen wir dir vor allem die Berechnung bei persönlicher Mitnahme, etwa nach der Paketabholung in Konstanz. Den Direktversand per Post oder Kurier betrachten wir separat.
Zuletzt fachlich geprüft am 27. August 2026. Alle Rechenbeispiele sind Modellfälle, keine tatsächlichen Kundenabrechnungen.
Inhaltsverzeichnis
Zuerst prüfen: Selbstabholung oder Direktversand?
Wenn du deine Einkäufe persönlich mitführst, gilt für private Waren eine Wertfreigrenze von 150 CHF pro Person und Tag. Überschreitest du als allein reisende Person diese Grenze, wird der gesamte massgebende Wert steuerpflichtig. Die 150 CHF werden dann nicht abgezogen. Grundlage sind die BAZG-Regeln zur Wertfreigrenze.
Für eine Paketlieferung direkt in die Schweiz gilt diese Reisefreigrenze nicht. Die dafür relevante Berechnung findest du weiter unten.
Die ausführlichen Regeln zu Freimengen und zur persönlichen Einreise stehen in unserem Ratgeber zur Zollfreigrenze Schweiz.
Einfuhrsteuer berechnen in vier Schritten
1. Nettowert und Nebenkosten ermitteln
Für die Schweizer Berechnung darfst du die deutsche Mehrwertsteuer abziehen, sofern sie auf Rechnung oder Quittung ausgewiesen ist. Bei einem Preis mit 19 % enthaltener deutscher MWST lautet die Rechnung:
Bruttopreis ÷ 1,19 = Nettopreis
Beispiel: 119 € ÷ 1,19 = 100 €. Einfach 19 % vom Bruttopreis abzuziehen, wäre falsch.
Bei Selbstabholung gehören laut BAZG auch Beförderungskosten bis zum Lieferort im ausländischen Grenzraum und Lagerkosten dort zum massgebenden Nettowert. Bereits im Preis enthaltene Kosten darfst du nicht doppelt addieren. Die Vorgaben zum Nettowert findest du in den QuickZoll-FAQ des BAZG.
Für deine Kalkulation heisst das: Halte nicht nur die Warenrechnung bereit, sondern auch Belege über zusätzliche Kosten.
2. Euro in Schweizer Franken umrechnen
Massgebender Eurobetrag × Umrechnungskurs = Wert in CHF
Verwende für die Anmeldung den massgebenden Zollkurs. Die Devisenkurse des BAZG sind die passende Anlaufstelle. Ein Kurs aus deiner Kreditkartenabrechnung ist nicht automatisch der für die Einfuhr anzuwendende Kurs.
3. Wertfreigrenze prüfen
Rechne deine mitgeführten Einkäufe zusammen, bevor du die Steuer bestimmst. Betrachte nicht jede Rechnung oder jedes Paket isoliert. Auch der zusätzliche Einkauf im Geschäft gehört dazu.
Beispiel: Du holst zwei Bestellungen mit massgebenden Werten von 90 CHF und 80 CHF ab und führst sie allein ein. Zusammen sind das 170 CHF. Beide Pakete einzeln unter 150 CHF zu halten, macht diese gemeinsame Einfuhr nicht steuerfrei.
4. Den passenden Steuersatz anwenden
| Warenart | Schweizer MWST-Satz |
|---|---|
| Beispielsweise Kleidung, Elektronik und Möbel | 8,1 % |
| Beispielsweise Lebensmittel und Bücher ohne Reklamecharakter | 2,6 % |
Die genaue Abgrenzung richtet sich nach der Ware. Die Übersicht der ESTV zu den Schweizer Mehrwertsteuersätzen nennt die begünstigten Kategorien und Bedingungen.
Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage × 0,081 beziehungsweise 0,026 = Einfuhrsteuer
Bei einem gemischten Einkauf berechnest du die Steuer je Steuersatz getrennt und addierst die Ergebnisse.
Rechenbeispiele für Einkäufe aus Deutschland
Die folgenden Beispiele betreffen persönliche Einfuhren zum privaten Gebrauch. Die CHF-Werte enthalten bereits alle im jeweiligen Modellfall einzubeziehenden Nebenkosten. Es entstehen keine zusätzlichen Zollabgaben. Die Beträge zeigen die rechnerische Steuer; massgeblich bleibt die Abgabenberechnung bei der Anmeldung.
Beispiel 1: Einkäufe unter und über 150 CHF
Eine Person reist mit Waren ein, die vollständig dem Normalsatz unterliegen.
| Massgebender Gesamtwert | Berechnung | Einfuhrsteuer |
|---|---|---|
| 120 CHF | Innerhalb der Wertfreigrenze | 0 CHF |
| 150 CHF | Wertfreigrenze genau eingehalten | 0 CHF |
| 200 CHF | 200 × 0,081 | 16,20 CHF |
| 500 CHF | 500 × 0,081 | 40,50 CHF |
Beim Einkauf für 200 CHF wäre die Rechnung „200 minus 150, davon 8,1 %“ falsch. Besteuert werden in diesem Fall die vollen 200 CHF.
Beispiel 2: Deutscher Bruttopreis mit Versandkosten
Du bestellst Kleidung für 226,10 € und zahlst 11,90 € Versand an eine deutsche Abholadresse. Beide Beträge enthalten laut Rechnung 19 % deutsche MWST. Weitere einzubeziehende Kosten entstehen in diesem Modell nicht.
Nur für dieses Beispiel verwenden wir einen angenommenen Kurs von 1 € = 0,95 CHF. Das ist kein aktueller Zollkurs.
| Rechenschritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Kleidung netto | 226,10 € ÷ 1,19 | 190,00 € |
| Versand netto | 11,90 € ÷ 1,19 | 10,00 € |
| Massgebender Eurobetrag | 190,00 € + 10,00 € | 200,00 € |
| Umrechnung in CHF | 200,00 € × 0,95 | 190,00 CHF |
| Schweizer Einfuhrsteuer | 190,00 CHF × 0,081 | 15,39 CHF |
Die Rechnung beantwortet die Frage nach der Schweizer Steuer. Sie sagt noch nicht, ob und wie viel deutsche MWST du tatsächlich zurückbekommst. Das ist ein separates Verfahren, das wir im Ratgeber zur MWST-Rückerstattung zwischen Deutschland und der Schweiz erklären.
Beispiel 3: Kleidung und Bücher zusammen einführen
Eine Person bringt Kleidung mit einer Bemessungsgrundlage von 200 CHF und Bücher ohne Reklamecharakter mit einer Bemessungsgrundlage von 100 CHF mit. Insgesamt sind es 300 CHF.
| Warengruppe | Bemessungsgrundlage | Rechnung | Einfuhrsteuer |
|---|---|---|---|
| Kleidung | 200 CHF | 200 × 0,081 | 16,20 CHF |
| Bücher | 100 CHF | 100 × 0,026 | 2,60 CHF |
| Gesamt | 300 CHF | 16,20 + 2,60 | 18,80 CHF |
Würdest du den gesamten Einkauf mit 8,1 % berechnen, kämen 24,30 CHF heraus. Die korrekte Aufteilung macht in diesem Beispiel 5,50 CHF aus: 24,30 − 18,80 = 5,50.
Beispiel 4: Zwei Personen und mehrere Gegenstände
Zwei gemeinsam reisende Personen führen drei Gegenstände zu je 120 CHF ein und geben eine gemeinsame Zollanmeldung ab. Alle Gegenstände unterliegen 8,1 % MWST.
Das BAZG gewährt in diesem Fall eine Wertfreigrenze von 150 CHF. Der verbleibende Betrag liegt über der Wertfreigrenze der zweiten Person und wird vollständig steuerpflichtig:
360 CHF − 150 CHF = 210 CHF steuerpflichtiger Wert
210 CHF × 0,081 = 17,01 CHF Einfuhrsteuer
Ein einzelner Gegenstand über 150 CHF lässt sich dagegen nicht auf mehrere Personen verteilen. Bei einem einzelnen Möbelstück für 240 CHF wären deshalb trotz zweier Reisender die vollen 240 CHF zu versteuern: 240 × 0,081 = 19,44 CHF.
Die BAZG-Beispiele zur gemeinsamen Einfuhr mit mehreren Personen zeigen, warum „Anzahl Personen × 150 CHF abziehen“ keine allgemeingültige Rechenregel ist.
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Wie berechnest du die Steuer beim Direktversand in die Schweiz?
Beim Versand per Post oder Kurier zählen grundsätzlich auch die Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz zur Bemessungsgrundlage, etwa Transport und Verzollung. Die Reisefreigrenze von 150 CHF gilt hier nicht. Steuerbeträge bis 5 CHF werden nach den Angaben des BAZG nicht erhoben. Grundlage sind die BAZG-Informationen zum Empfang von Briefen und Paketen.
Vereinfachtes Rechenbeispiel: Ein Elektronikartikel hat einen Nettowert von 100 CHF. Sämtliche zusätzlich einzubeziehenden Kosten betragen im Modell zusammen 20 CHF. Weitere Abgaben entstehen nicht.
(100 CHF + 20 CHF) × 0,081 = 9,72 CHF Einfuhrsteuer
Der Steuerbetrag liegt über 5 CHF und wird erhoben, obwohl die Bemessungsgrundlage unter 150 CHF liegt.
Die 9,72 CHF sind nur die Einfuhrsteuer. Die angenommenen 20 CHF Nebenkosten musst du zusätzlich zum Warenpreis bezahlen. Im echten Bestellfall brauchst du dafür die tatsächlichen Angaben des Shops und Transporteurs; eine pauschale Annahme ersetzt diese nicht.
Berechnung mit QuickZoll prüfen und Abgaben bezahlen
Für geeignete Waren im privaten Reiseverkehr kannst du deine Eingaben mit QuickZoll prüfen und die Abgaben direkt bezahlen. Seit Juni 2026 unterstützt die App sowohl 8,1 % als auch 2,6 %. Das bestätigt die Mitteilung des Bundes zum QuickZoll-Update.
Erfasse Waren zum reduzierten Satz getrennt von den übrigen Einkäufen. Die vereinfachte Erfassung aller Waren zum Normalsatz bleibt möglich, kann aber eine höhere Steuer ergeben, wie das Beispiel mit Kleidung und Büchern zeigt.
Die Bedienung und Grenzen der App erklären wir in unserer QuickZoll-Anleitung.
Häufige Fragen zur Berechnung der Einfuhrsteuer
Ist Einfuhrsteuer dasselbe wie Zoll?
Nein. Die Einfuhrsteuer ist die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren. Zusätzliche Zollabgaben können bei bestimmten Waren anfallen, etwa bei Überschreitung der Freimengen für Lebensmittel, Alkohol und Tabak. Die Rechenbeispiele oben enthalten keine solchen Zollabgaben.
Kann ich deutsche MWST auch ohne Erstattung abziehen?
Für die Schweizer Berechnung nennt das BAZG als Voraussetzung, dass die ausländische MWST auf Rechnung oder Quittung ausgewiesen ist. Ob sie dir der Händler später erstattet, ist davon zu unterscheiden. Ohne entsprechenden Ausweis solltest du keinen pauschalen Steuerabzug ansetzen.
Spart eine deutsche Lieferadresse automatisch Einfuhrsteuer?
Nein. CHASKI nimmt deine Bestellung in Konstanz entgegen. Bei anschliessender persönlicher Einfuhr gelten die Regeln des Reiseverkehrs. Ob Steuer anfällt, hängt von deinem gesamten Einkauf und den geltenden Freigrenzen ab. Den Ablauf findest du unter So funktioniert CHASKI.
Fazit: Erst die Grundlage bestimmen, dann rechnen
Die Multiplikation ist der einfache Teil. Entscheidend ist, dass du Nettowert, Nebenkosten, Umrechnung und Steuersatz richtig zuordnest und den Einfuhrweg beachtest. Mit den Rechnungen deiner Einkäufe und den passenden Angaben zur Lieferung kannst du die Beispiele auf deinen eigenen Einkauf übertragen.
Die verlinkten Behördeninformationen bilden die Grundlage dieses Beitrags. Er dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft zu einem individuellen Einfuhrfall.
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